Sie wollen Ihr Haus sanieren?

Eine Energieberatung lohnt sich! Die Energiekosten steigen von Jahr zu Jahr. Was tun gegen die hohen Kosten?

Die Lösung: Weniger verbrauchen!


Um das zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten, wobei die eine niemandem gefallen wird: Weniger heizen und dafür in den kalten Wintertagen frieren. Die weitaus bessere Lösung: Weniger verbrauchen und trotzdem eine wohlig warme Stube haben!

Das können Sie mit einer energetischen Sanierung erreichen. Ich lege bei meinen Energieberatungen großen Wert auf ein rentables Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen. Was bringt es, bei einer 7 Jahre alten, intakten Fassade ein Wärmedämmverbundsystem von 20.000 Euro anzubringen, wenn dadurch nur 200 Euro pro Jahr einspart werden? Bei meiner Energieberatung werden sinnvolle Maßnahmen erörtert und wir finden für Sie eine Lösung, damit sich die Investition in einem überschaubaren Zeitraum rechnet und tatsächlich Kosten eingespart werden.

Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude, staatlich gefördert (BAFA)

Leistungen, die von der BAFA gefördert werden:

  • „Vor-Ort-Beratung“ nach BAFA
  • Energieberatung: Erstellung eines energetischen Gutachtens nach EnEV
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Übersicht über Fördermöglichkeiten

Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht

    Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

    Ab 1. März 2015 gibt es attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

    Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; diese max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

    Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.

    Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

    Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

    • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
    • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).